Sie möchten als Privatperson oder als Unternehmen bei einem Spendenprojekt teilnehmen? Sie haben gehört, dass Sie Spenden von der Steuer absetzen können und möchten jetzt mehr dazu erfahren?

Welche Art von Spenden können Sie von den Steuern absetzen? Gibt es Beschränkungen, was die Spendenhöhe betrifft?

In diesem Beitrag habe ich vier Fakten gesammelt, die diese und weitere Fragen rund ums “Spenden-steuerlich-absetzen” beantworten.

#1 Privatpersonen dürfen nur Geldspenden absetzen, Unternehmen auch Sachspenden

Als Privatperson können Sie Spenden als sogenannte Sonderzahlungen absetzen. Das heißt: Die gespendete Summe wird von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen und Sie müssen dadurch weniger Einkommenssteuer bezahlen.

Dies gilt allerdings nur für Geldspenden, nicht für Sachspenden!

Als Unternehmen hingegen dürfen Sie sowohl Geld- als auch Sachspenden von der Steuer absetzen. Als Sachspende gilt zum Beispiel:

  • Eine gemeinnützige Organisation kann eines Ihrer Firmenfahrzeuge gratis (mit-)nutzen
  • Sie “schenken” eine Unternehmensleistung (Sie stellen also keine Rechnung aus, wenn Sie z.B. als Maler für eine gemeinnützige Organisation eine Pflegeeinrichtung streichen)

#2 Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihres Einkommens bzw. des Gewinns darf als Spende steuerlich abgesetzt werden

Privatpersonen können laut Einkommenssteuergesetz (EStG) nur bis zu 10 Prozent Ihres jährlichen Einkommens steuerlich absetzen. Dabei gilt das Jahreseinkommen des jeweiligen Jahres, in dem Sie spenden.

Unternehmen können Sach- und Geldspenden im Wert von bis zu 10 Prozent des Gewinns (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

#3 Sie können Spenden an Organisationen absetzen, jedoch keine Spenden an Privatpersonen

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen dürfen nur an gemeinnützige Organisationen spenden, welche diese Spenden für sogenannte “spendenbegünstigte Zwecke” verwenden.

Als spendenbegünstigte Zwecke gelten in Österreich unter anderem

  • Forschung und Erwachsenenbildung
  • Umwelt-, Natur- und Artenschutz
  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Entwicklungs- und Katastrophenhilfe

Spenden an Privatpersonen können Sie nicht absetzen, selbst wenn diese die “spendenbegünstigten Zwecke” erfüllen.

Möchten Sie beispielsweise für eine Familie in Ihrer Nachbarschaft spenden, deren Haus kürzlich abgebrannt ist, können Sie das zwar tun. Sie dürfen dafür aber keine steuerlichen Vorteile erwarten.

#4 Organisationen müssen in eine Liste aufgenommen werden, damit Ihre Spende absetzbar ist

Privatpersonen und Unternehmen können Ihre Spenden nur dann steuerlich absetzen, wenn die Organisation auf der sogenannten “Liste spendenbegünstigter Einrichtungen” aufgelistet ist.

Damit eine Organisation auf diese Liste kommt, muss sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren. Wenn ein Verein oder eine Organisation nicht auf der Liste stehen, heißt das aber nicht zwingend, dass sie das Aufnahmeverfahren nicht bestanden haben.

Warum sind manche Vereine & Organisationen nicht auf der “Liste spendenbegünstigter Einrichtungen”?

Es gibt viele seriöse Vereine und Organisationen, die nicht auf der Liste stehen. Der Grund: Sie können es sich nicht leisten. Das Aufnahmeverfahren ist ausgesprochen kostenintensiv. Unter anderem entstehen die Kosten dadurch, dass der Jahresabschluss jährlich von einem Wirtschaftsberater geprüft und bestätigt werden muss. (Bei Erstaufnahme in die Liste werden rückwirkend 3 Jahre geprüft)

Ab 1 Millionen Euro Umsatz pro Jahr ist der vom Wirtschaftsprüfer abgenommene Jahresabschluss Pflicht. Das verursacht bei kleineren Vereinen wieder deutlich Mehrkosten.

Vor allem für kleine lokale Vereine und Organisationen ist es schwierig, ausreichend Spenden zu sammeln, um dafür Geld zur Seite zu legen. Es gibt nun mal Vereine, die weniger groß und bekannt sind wie “Caritas” oder “Greenpeace”. Diese Vereine wollen die (im Vergleich) wenigen Spenden, die sie bekommen, lieber für Ihre Projekte ausgeben.

Wie sieht es beim Verein Hoffnung für Kinder mit der Absetzbarkeit aus?

Wir vom Verein Hoffnung für Kinder berechnen bereits fleißig, wie und wann wir es uns leisten können, in die “Liste spendenbegünstigter Einrichtungen” aufgenommen zu werden. Derzeit stehen wir leider noch nicht auf der Liste.

Das liegt vor allem daran, dass wir alles zur Verfügung stehende Geld zur Umsetzung unserer Projekte benötigen (derzeit ist es die neue Kinderbetreuungsstätte  “Kinderkrippe und Kindergarten EVI“, die Innsbrucker Eltern und deren Kleinkindern zu Gute kommt😍).

Wir können Ihnen daher keine “Steuerermäßigung” im Gegenzug zu einer Spende versprechen.

Für Private: Wir freuen uns aber umso mehr, wenn Sie allein aufgrund unserer tollen Projekte spenden!

Für Unternehmer: Es gibt für Sie stattdessen die Möglichkeit des Sponsoring mit Gegenleistung in Form von Werbung!

Sie wollen jetzt gleich Gutes tun?

In diesem Sinne freue ich mich natürlich über Spenden an den Verein Hoffnung für Kinder. Nehmen Sie sich ruhig Zeit, unsere Website, sich unsere anzusehen, bevor Sie spenden😊.

Herzlichst,
Ihr Maximilian Nageler

Foto: © nenetus – stock.adobe.com